Ablauf
Erstgespräch
Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten, vereinbaren wir per Anruf oder Mail einen Termin für
ein Erstgespräch. Da bereits im Erstgespräch miteinander gearbeitet wird, hat das Gespräch die
reguläre Dauer und die gleichen Kosten wie ein Folgegespräch. Nach dem Erstgespräch
entscheiden wir, ob Sie weitere Folgetermine vereinbaren möchten. Die Häufigkeit der Termine
wird gemeinsam besprochen.
Erreichbarkeit
Aufgrund meiner zweiten Tätigkeit in Anstellung bin ich nicht immer sofort erreichbar. Ich
beantworte Ihre Anfrage jedoch verlässlich innerhalb von 24 Stunden. Falls es sich um eine
akute Krise oder eine Notfallsituation handelt, finden Sie hier schnelle Unterstützung.
Terminverschiebung und
Absage
Da die ausgemachten Termine für Sie freigehalten werden, bitte ich darum, Termine 48 Stunden
im Voraus zu verschieben oder abzusagen. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden in
Rechnung gestellt. Bei Notfällen oder Krankheit ist es natürlich möglich, Ausnahmen zu machen.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen sind allgemein zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einzige Ausnahmen sind
eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung. Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter
Supervision müssen sich an diese Verschwiegenheit halten. Darum werden in der Supervision alle
Prozesse anonymisiert. Die Verschwiegenheitspflicht ist im Psychotherapiegesetz 2024 unter §
45 vorgeschrieben.