Ablauf

Erstgespräch
Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten, vereinbaren wir per Anruf oder Mail einen Termin für ein Erstgespräch. Da bereits im Erstgespräch miteinander gearbeitet wird, hat das Gespräch die reguläre Dauer und die gleichen Kosten wie ein Folgegespräch. Nach dem Erstgespräch entscheiden wir, ob Sie weitere Folgetermine vereinbaren möchten. Die Häufigkeit der Termine wird gemeinsam besprochen.
Erreichbarkeit
Aufgrund meiner zweiten Tätigkeit in Anstellung bin ich nicht immer sofort erreichbar. Ich beantworte Ihre Anfrage jedoch verlässlich innerhalb von 24 Stunden. Falls es sich um eine akute Krise oder eine Notfallsituation handelt, finden Sie hier schnelle Unterstützung.
Terminverschiebung und Absage
Da die ausgemachten Termine für Sie freigehalten werden, bitte ich darum, Termine 48 Stunden im Voraus zu verschieben oder abzusagen. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt. Bei Notfällen oder Krankheit ist es natürlich möglich, Ausnahmen zu machen.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen sind allgemein zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einzige Ausnahmen sind eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung. Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision müssen sich an diese Verschwiegenheit halten. Darum werden in der Supervision alle Prozesse anonymisiert. Die Verschwiegenheitspflicht ist im Psychotherapiegesetz 2024 unter § 45 vorgeschrieben.